Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 29.07.2004

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.04.2004 - 5 U 174/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,28269
OLG Hamburg, 21.04.2004 - 5 U 174/03 (https://dejure.org/2004,28269)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.04.2004 - 5 U 174/03 (https://dejure.org/2004,28269)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. April 2004 - 5 U 174/03 (https://dejure.org/2004,28269)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Bewertung des Verkaufs von durch einen Markenhersteller überlassenen Testprodukten; Vorliegen einer unerlaubten Handlung durch Verkauf von Testprodukten; Auslegung des Begriffs "Erschöpfung" im Sinne des § 24 Abs. 1 des Markengesetzes (MarkenG); Möglichkeit ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; MarkenG § 24
    Zu den Folgen eines Markenrechtlichen "Inverkehrbringen" durch überlassen von verkaufsunterstützenden sog. "Parfümtestern"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 355
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 15.02.2007 - I ZR 63/04

    Parfümtester

    Die dagegen gerichtete Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 355).
  • OLG Hamburg, 28.06.2006 - 5 U 213/05

    Markenrecht: Anspruch des Markeninhabers auf Unterlassung des Vertriebs von

    Insoweit ist die Klage der Antragstellerin mit Urteil des Senats vom 21.04.04 (Senat GRUR-RR 04, 355 - Parfumtester) abgewiesen worden.

    Im vorliegenden Rechtsstreit wendet sich die Antragstellerin - anders als in dem vorangegangenen Rechtsstreit 5 U 174/03 - nicht allgemein gegen auf dem Internet-Marktplatz der Antragsgegnerinnen veröffentlichte Angebote bestimmter Produktgestaltungen, sondern ausschließlich gegen die Angebote von drei konkreten Anbietern, die unter folgenden Pseudonymen Produkte der Antragstellerin verbreiten: .

    Die Antragsgegnerinnen gehen - ebenso wie das Landgericht Berlin in den als Anlage AG 2 eingereichten Entscheidungen - zu Unrecht davon aus, die Ausführungen des Senats in dem zwischen den Parteien ergangenen Urteil vom 21.04.04 in dem Rechtsstreit 5 U 174/03 (Senat GRUR-RR 04, 355 ff) seien auf den vorliegenden Rechtsstreit übertragbar.

    Auch insoweit unterscheidet sich der vorliegenden Rechtsstreit durch eine abweichende Antragsfassung maßgeblich von der Sachverhaltsgestaltung des Vorverfahrens 5 U 174/03.

  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 129/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der

    Zwar ist hierzu nicht unbedingt ein Absatzgeschäft im Rahmen des regulären Handelsverkehrs notwendig; vielmehr ist ein "Inverkehrbringen" auch dann anzunehmen, wenn der Gegenstand vom Hersteller als Anschauungs- und Testgerät zur Absatzförderung an einen Vertreiber geliefert wird ohne die Pflicht, den Gegenstand nach Gebrauch an den Hersteller zurückzugeben (BGH, GRUR 2007, 882 - Parfumtester; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 355 - Parfumtester).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 127/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der

    Zwar ist hierzu nicht unbedingt ein Absatzgeschäft im Rahmen des regulären Handelsverkehrs notwendig; vielmehr ist ein "Inverkehrbringen" auch dann anzunehmen, wenn der Gegenstand vom Hersteller als Anschauungs- und Testgerät zur Absatzförderung an einen Vertreiber geliefert wird ohne die Pflicht, den Gegenstand nach Gebrauch an den Hersteller zurückzugeben (BGH, GRUR 2007, 882 - Parfumtester; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 355 - Parfumtester).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 131/08

    Rechtsnatur und Schutzumfang eines Patents

    Zwar ist hierzu nicht unbedingt ein Absatzgeschäft im Rahmen des regulären Handelsverkehrs notwendig; vielmehr ist ein "Inverkehrbringen" auch dann anzunehmen, wenn der Gegenstand vom Hersteller als Anschauungs- und Testgerät zur Absatzförderung an einen Vertreiber geliefert wird ohne die Pflicht, den Gegenstand nach Gebrauch an den Hersteller zurückzugeben (BGH, GRUR 2007, 882 - Parfumtester; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 355 - Parfumtester).
  • OLG Hamm, 17.11.2009 - 4 U 148/09

    Anforderungen an die Feststellung der Rechtsmissbräuchlichkeit des

    Es kommt dann darauf an, ob die äußeren Umstände der jetzigen Rechtsverfolgung im Wesentlichen mit den früheren übereinstimmen oder ob der Abmahnende eine gewichtige Veränderung in den maßgeblichen Umständen darlegen kann, die einen Schluss auf eine redliche Rechtsverfolgung zulassen (KG GRUR-RR 2004, 355; Hefermehl/Köhler, UWG, 27. Auflage, § 8 Rdn. 4.25).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 124/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der

    Zwar ist hierzu nicht unbedingt ein Absatzgeschäft im Rahmen des regulären Handelsverkehrs notwendig; vielmehr ist ein "Inverkehrbringen" auch dann anzunehmen, wenn der Gegenstand vom Hersteller als Anschauungs- und Testgerät zur Absatzförderung an einen Vertreiber geliefert wird ohne die Pflicht, den Gegenstand nach Gebrauch an den Hersteller zurückzugeben (BGH, GRUR 2007, 882 - Parfumtester; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 355 - Parfumtester).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 128/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der

    Zwar ist hierzu nicht unbedingt ein Absatzgeschäft im Rahmen des regulären Handelsverkehrs notwendig; vielmehr ist ein "Inverkehrbringen" auch dann anzunehmen, wenn der Gegenstand vom Hersteller als Anschauungs- und Testgerät zur Absatzförderung an einen Vertreiber geliefert wird ohne die Pflicht, den Gegenstand nach Gebrauch an den Hersteller zurückzugeben (BGH, GRUR 2007, 882 - Parfumtester; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 355 - Parfumtester).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 132/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der

    Zwar ist hierzu nicht unbedingt ein Absatzgeschäft im Rahmen des regulären Handelsverkehrs notwendig; vielmehr ist ein "Inverkehrbringen" auch dann anzunehmen, wenn der Gegenstand vom Hersteller als Anschauungs- und Testgerät zur Absatzförderung an einen Vertreiber geliefert wird ohne die Pflicht, den Gegenstand nach Gebrauch an den Hersteller zurückzugeben (BGH, GRUR 2007, 882 - Parfumtester; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 355 - Parfumtester).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 126/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der

    Zwar ist hierzu nicht unbedingt ein Absatzgeschäft im Rahmen des regulären Handelsverkehrs notwendig; vielmehr ist ein "Inverkehrbringen" auch dann anzunehmen, wenn der Gegenstand vom Hersteller als Anschauungs- und Testgerät zur Absatzförderung an einen Vertreiber geliefert wird ohne die Pflicht, den Gegenstand nach Gebrauch an den Hersteller zurückzugeben (BGH, GRUR 2007, 882 - Parfumtester; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 355 - Parfumtester).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 130/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der

  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 125/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der

  • LG Hamburg, 05.07.2005 - 312 O 252/05

    Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch: Weitervertrieb von Markenware ohne

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.07.2004 - 5 U 174/04   

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https://dejure.org/2004,6885
OLG Koblenz, 29.07.2004 - 5 U 174/04 (https://dejure.org/2004,6885)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.07.2004 - 5 U 174/04 (https://dejure.org/2004,6885)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Juli 2004 - 5 U 174/04 (https://dejure.org/2004,6885)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Abwicklung eines Leasingvertrages über einen Personenkraftwagen; Bestehen eines Besitzrechtes nach der Beendigung des Leasingvertrages; Einräumung einer Kaufoption durch den Lieferanten in eigenem Namen; Anspruch auf den Mietzins während der Vorenthaltung der ...

  • anwaltssozietaet.info PDF

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Leasingfahrzeug kann nicht immer gekauft werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2004, 2099
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.01.2004 - VIII ZR 103/03

    Formularmäßige Vereinbarung der Fortzahlung der Leasingraten bei nichterfolgter

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.07.2004 - 5 U 174/04
    Die verwandte Klausel ist aus den Gründen des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 7. Januar 2004 (NJW-RR 2004, 558 ) unwirksam.
  • BGH, 04.11.1987 - VIII ZR 313/86

    Haftung des Leasinggebers für vertragswidrige Erklärungen des Lieferanten

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.07.2004 - 5 U 174/04
    Diese Erklärung der Klägerin, die erst nach Ablauf des Vertrages davon Kenntnis erhielt, zuzurechnen, (§ 278 BGB ) ist nicht rechtens (vgl. BGH WM 1988, 84 -88).
  • AG Bad Segeberg, 29.08.2013 - 17 C 262/12

    Leasingvertrag: Streitwert einer Klage auf Nutzungsentschädigung nach

    Vereinbart der Lieferant mit dem Leasingnehmer ohne Wissen und Zustimmung des Leasinggebers eine Kaufoption, kann dem Leasinggeber das Handeln des Lieferanten weder nach § 166 Abs. 1 BGB analog noch nach § 278 Satz 1 BGB zugerechnet werden (Anschluss BGH, Urt. v. 1. Juni 2005, VIII ZR 234/04, NJW-RR 2005, 1421 und OLG Koblenz, Urt. v. 29. Juli 2004, 5 U 174/04, BB 2004, 2099; entgegen OLG Dresden, Urt. v. 8. März 2000, 8 U 3010/99, DAR 2001, 77).

    Hieraus folgt aber nicht, dass sich der Leasinggeber von dem Lieferanten mit dem Leasingnehmer vereinbarte atypische, im Widerspruch zu den Leasingbedingungen stehende Sondervereinbarungen wie etwa eine Kaufoption, zurechnen lassen muss (vgl. BGH, Urt. v. 01.06.2005 - VIII ZR 234/04, NJW-RR 2005, 1421, 1422; OLG Koblenz, Urt. v. 29.07.2004 - 5 U 174/04, BB 2004, 2099 f.; Martinek/Stoffels/Wimmer-Leonhardt/Beckmann, Leasinghandbuch, 2. Aufl. 2008, § 7 Rn. 7; Martinek/Stoffels/Wimmer-Leonhardt/Wimmer-Leonhardt, Leasinghandbuch, 2. Aufl. 2008, § 10 Rn. 19 f.; Weber, NJW 2005, 2195, 2197).

    Allerdings wird aus einer von dem Leasinggeber nicht autorisierten Kaufoptionsvereinbarung wegen des Grundsatzes der Relativität der Schuldverhältnisse ausschließlich die Lieferantin, nicht aber die Leasinggeberin verpflichtet (vgl. BGH, Urt. v. 01.06.2005 - VIII ZR 234/04, NJW-RR 2005, 1421 ff.; OLG Koblenz, Urt. v. 29.07.2004 - 5 U 174/04, BB 2004, 2099 f.; OLG Hamm, Urt. v. 28.11.2012 - 12 U 105/12, juris Rn. 30; Martinek/Stoffels/Wimmer-Leonhardt/Beckmann, Leasinghandbuch, 2. Aufl. 2008, § 7 Rn. 7; Müller-Sarnowski, DAR 2002, 485, 492; Weber, NJW 2005, 2195, 2197).

  • OLG Koblenz, 10.12.2009 - 2 U 887/09

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Leasingvertrag; Umsatzsteuerpflicht der

    Der Beklagte wurde rechtskräftig zur Herausgabe des Fahrzeugs und zur Zahlung der beantragten Leasingraten verurteilt (Oberlandesgericht Koblenz vom 29.07.2004 - 5 U 174/04 - BB 2004, 2099; BGH, Urteil vom 01.06.2005 - VIII ZR 234/04, NJW-RR 2005, 1421).

    In den Vorinstanzen ist rechtskräftig entschieden worden, dass dem Beklagten kein Recht zum Besitz zugestanden hat (OLG Koblenz, Urteil vom 29.07.2004 - 5 U 174/04, BB 2004, 2099; BGH, Urteil vom 01.06.2005 - VIII ZR 234/04, NJW-RR 2005, 1421).

  • OLG Koblenz, 10.12.2009 - 2 U 887/08

    Verjährung von Ansprüchen aus einem vor dem 01.01.2002 geschlossenen

    Der Beklagte wurde rechtskräftig zur Herausgabe des Fahrzeugs und zur Zahlung der beantragten Leasingraten verurteilt (Oberlandesgericht Koblenz vom 29.07.2004 - 5 U 174/04 - BB 2004, 2099; BGH, Urteil vom 01.06.2005 - VIII ZR 234/04, NJW-RR 2005, 1421 ).

    In den Vorinstanzen ist rechtskräftig entschieden worden, dass dem Beklagten kein Recht zum Besitz zugestanden hat (OLG Koblenz, Urteil vom 29.07.2004 - 5 U 174/04, BB 2004, 2099; BGH, Urteil vom 01.06.2005 - VIII ZR 234/04, NJW-RR 2005, 1421 ).

  • OLG Stuttgart, 12.06.2018 - 6 U 273/16

    Kfz-Leasing: Besitzrecht des Leasingnehmers nach Vertragsbeendigung und

    Diese Umstände führen aber nicht dazu, dass daraus eine Rechtsscheinvollmacht abgeleitet werden könnte (s. BGH, Urteil vom 04. November 1987 - VIII ZR 313/86 -, Rn. 37, juris; OLG Dresden, Urteil vom 8. März 2000 - 8 U 3010/99 -, Rn. 4, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 29. Juli 2004 - 5 U 174/04 -, BB 2004, 2099 f.; OLG Hamm, Urteil vom 28. November 2012 - 12 U 105/12 -, Rn. 30, juris; Stoffels in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2014, Leasing, Rn. 99; Assies in Graf v. Westphalen, Der Leasingvertrag, 7. Aufl., D, Rn. 77).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 24 U 115/09

    Bindung des Leasinggebers an Erklärungen des Lieferanten gegenüber dem

    Ein solches liegt etwa vor, wenn der Lieferant dem Leasingnehmer im eigenen Namen eine Kaufoption einräumt (so in BGH, NJW-RR 2005, 1421; ebenso OLG Koblenz, BB 2004, 2099, 2100).
  • OLG Stuttgart, 19.04.2023 - 6 W 6/23

    Kaufoption nach Ende der Laufzeit eines Leasingvertrags

    Allein aus dem Umstand, dass der Lieferant zu einer von ihm in eigenem Namen eingeräumten Kaufoption falsche Erklärungen abgibt, folgt allerdings keine Haftung des Leasinggebers, denn dabei geht es um ein eigenes Geschäft des Lieferanten, an dem der Leasinggeber nicht beteiligt ist und dessen Abschluss nicht zu den Aufgaben zählt, die der Lieferant als Repräsentant des Leasinggebers zu erledigen hat (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 2005 - VIII ZR 234/04 -, Rn. 20, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Februar 2010 - I-24 U 115/09 -, Rn. 8, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 29.07.2004 - 5 U 174/04).
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